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Von betrieblicher Altersversorgung spricht man, wenn einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung vom Arbeitgeber zugesagt werden.
* Sinngemäße Definition in § 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
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