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Mit Urteil vom 15.07.2010 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Rahmenverträge für den öffentlichen Arbeitgeber zur betrieblichen Altersversorgung als öffentliche Dienstleistungsaufträge gelten. Diese müssen ab einem bestimmten Auftragswert europaweit ausgeschrieben werden.
Spätestens ab dem 15.07.2010 müssen dehalb die entsprechenden Rahmenverträge von den Arbeitgebern neu ausgeschrieben werden.
Tatsächlich ist aber im deutschen Markt so gut wie nichts passiert.
Vor einigen Wochen drohte die Europäische Kommission die Bundesrepublik erneut zu verklagen, weil bisher keine ausreichenden Maßnahmen zur Umsetzung des Urteils erfolgten.
Viele Arbeitgeber im öffentlichen Dienst müssen in den nächsten Wochen und Monaten ihre Rahmenverträge neu ausschreiben.
Die wenigsten Arbeitgeber sehen sich jedoch fachlich dazu nicht in der Lage, die richtigen Ausschreibungskriterien festzulegen. Aus Gründen der Objektivität ist es formal nicht zulässig, Versicherer oder Versicherungsmakler bei der Abfassung der Ausschreibung zu Rate zu ziehen.
Gerne stellen wir hier unser Know-how zur Verfügung und unterstützen die Arbeitgeber die Ausschreibungskriterinen festzulegen, die Kriterien und deren Bedeutung auch richtig zu bewerten.
Ziel ist es eine wirklich gute Lösung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erhalten.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung wir unterstützen Sie gerne.
leichte Kontaktaufnahme durch drücken der Mail-Adresse
ofd-hilfe@bgbav.de
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